TOPseven EEG2021

Am 23.09.2020 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des EEG beschlossen. Das nun folgende parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat soll noch im laufenden Jahr abgeschlossen werden, so dass das neue EEG 2021 zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft treten kann.

Das neue EEG 2021 will über das bereits bestehende Ziel des Anteils von 65 % des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 hinaus bis zum Jahr 2050 die gesamte Stromerzeugung und den gesamten Stromverbrauch klimaneutral gestalten.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden detaillierte jährliche Ausbaupfade (installierte Leistung in Gigawatt) und Strommengenpfade (Stromerzeugung in Terrawattstunden) bis zum Jahr 2030 bereits jetzt festgelegt. Erstmals wird im neuen Gesetzesentwurf auch betont, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien im öffentlichen Interesse liegt. Dabei soll ein neu erschaffener Kooperationsausschuss zwischen Bund und Ländern die Umsetzung der Flächenziele (Ausweisung von Windvorranggebieten) und die Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsprozesse koordinieren. Gerade diese Themen führten in den letzten Jahren zu einem Einbruch des Ausbaus von Anlagen der Erneuerbaren Energien.

Weitere Informationen zum derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens und zu möglichen Verbesserungen für die Windbranche gibt es beim Bundesverband WindEnergie: EEG Novelle 2021