Cloud Computing

Cloud Computing umfasst Anwendungen, Daten, Speicherplatz und Rechenleistung aus virtuellen Rechenzentren. Diese bezeichnet man auch als Cloud (Wolke). Der Begriff Cloud nimmt man, weil das virtuelle Rechenzentrum aus miteinander verbundenen Computern (dem Grid) besteht. Das bedeutet, dass die Ressource nicht von einem bestimmten Computer bereitgestellt ist. Auf diese Weise befindet sich die Ressource irgendwo in der Cloud vieler Computer. Das bedeutet, dass die Anwendung dem Server nicht fest zugeordnet ist. Diese Ressourcen sind dynamisch und man kann sie nach Bedarf abrufen. Die meisten Produkte und Dienste, die sich Cloud Computing nennen, sind jedoch nicht unbedingt neu. Obwohl es die Cloud erst seit 2009 gibt, gab es davor schon andere Produktnamen. So war beispielsweise Amazon bereits ein Vorreiter, den man zunächst aber nicht ernst nahm. Cloud Computing gehört mittlerweile zum Alltag in der IT-Branche. Denn es führt zu mehr Flexibilität. Dabei hat die Cloud nicht nur die IT verändert.

Auch andere Geschäftsmodelle haben sich verändert. Wobei davon besonders betroffen sind Unternehmen, die Software, Hardware und Services bereitgestellt haben. Diese Unternehmen mussten sich auf Cloud-Angebote umstellen. TOPseven aus Germany ist ein Software- und Technologieentwickler mit den Schwerpunkten Drohnentechnologie, Cloud Computing und künstliche Intelligenz. TOPseven aus Germany nutzt diese für die berührungslose Blitzschutzmessung. Die hochauflösenden Bilder in Echtzeit sind dort gespeichert und lassen sich später einfach betrachten.

Wie funktioniert Cloud Computing?

Beim Cloud Computing ändert sich, wo Speicher, Rechenleistung und Anwendungen sich befinden. Dabei hat man von einem einzelnen Server auf mehrere virtuelle Server umgestellt, die in großen Serverfarmen organisiert sind. Cloud Computing hat IT zu einer Ware gemacht, wie Wasser oder Strom. Die Entwicklung, die die IT durchmacht, kann man mit der industriellen Revolution im frühen 19. Jahrhundert vergleichen. Zuerst produzierten Industrieunternehmen ihren eigenen Strom und gingen dann dazu über, Haushalte direkt mit Strom zu versorgen. Dazu brauchte es damals wie heute eine physisch vorhandene Infrastruktur mit Internet- und Breitbandanschlüssen. Cloud Computing basiert auf bewährten, selbst erprobten und getesteten Technologien. Dazu gehören Virtualisierung, Grid-Computing und die Bereitstellung von Software. Ebenso wichtig ist die hochverfügbare Bandbreite, die den Zugriff auf die Cloud ermöglicht. Weiter neu ist das Abrechnungsmodell. Denn der Nutzer zahlt nur das, was er tatsächlich benötigt. Sie haben Interesse an einer Inspektion Ihrer Windkraftanlage?

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Vor- und Nachteile

Der Vorteil liegt in der Kostenersparnis. Denn viele kleine und mittelständische Unternehmen können sich keine eigene IT-Infrastruktur leisten. Ein weiterer Vorteil sind schnelle Bereitstellungszeiten und eine zentrale Datenspeicherung. Aber auch das verbrauchsabhängige Abrechnungsmodell, die Skalierbarkeit und die flexible Anpassbarkeit sind Vorteile. Es ist denkbar, dass Unternehmen in Zukunft weitere Ressourcen in der Cloud nutzen. Skalieren Sie beispielsweise Ihre IT-Infrastruktur dynamisch. Dies reduziert den Zeitaufwand für die Einführung neuer Anwendungen. Sie können die Umgebung auch nach Bedarf anpassen. Die Verfügbarkeit von Daten und Diensten ist jedoch ein großer Knackpunkt. Wenn sich die Daten außerhalb Ihres eigenen Netzwerks befinden, haben Sie nur sehr geringe Auswirkungen auf das Remote-System. Vertrauen in die Lieferanten ist wichtig. Das ist in der Regel kein Problem, wenn man auf Big Player setzt. Der Ausfall hält sich hier in Grenzen. Ein zusätzlicher Nachteil ist der Datenschutz. Auch hier muss man dem Anbieter vertrauen können.

Allerdings kann es in Deutschland zu rechtlichen Problemen kommen, wenn man sensible Daten auf Servern im Ausland speichert. Die Verpflichtung für personenbezogene Kundendaten kann man nicht auf den Cloud-Diensteanbieter verlagern. Unabhängig davon, wo die Daten gespeichert sind, bleibt das Unternehmen für deren Schutz im Sinne der Datenschutzgesetze verantwortlich. Diese definiert die sogenannte Auftragsdatenverarbeitung (ADV) gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Sie können diese Verantwortung also nicht an den Anbieter abgeben.