Drohnenflug
Bei einem Drohnenflug gelingen spektakuläre Aufnahmen aus der Luft und den Spaß am Fliegen haben die Piloten auch noch. Doch welche Regeln gelten? Und worauf muss man achten? Zunächst sind Drohnen nach der EU-Verordnung in drei Betriebskategorien eingeteilt. Diese Klasseneinteilung von Drohnen sind die Klassen (C0 – C5). Zum anderen unterteilt sie die Anwendungsszenarien (Open, Specific, Certified). Somit ist jeder Drohnenflug abhängig von seinen Merkmalen in eine der drei Kategorien eingeteilt. Diese bezeichnet man als Open, Specific und Certified. Die open Kategorie ist weiter in drei Untergruppen A1, A2 und A3 unterteilt. Kann man einen Drohnenflug keiner der Unterkategorie zuordnen, rutscht er automatisch in Specific. Trifft auch diese nicht zu, dann ist die höchste Stufe, Certified, erreicht. Die open Kategorie kommt dabei für die meisten Hobbypiloten am häufigsten vor. Dagegen müssen kommerzielle Drohnenpiloten zwischen open und specific unterscheiden. Die Kategorie Certified dagegen, spielt für die meisten Drohnenpiloten kaum eine Rolle.
Wahrscheinlich nutzen diese vor allem Industrieunternehmen, wie Drohnenlieferdienste. Sie haben Interesse an einer Inspektion Ihrer Windkraftanlage? Dann kontaktieren Sie TOPseven aus Germany. TOPseven aus Germany ist auf die Inspektion von Onshore- und Offshore-Windenergieanlagen spezialisiert.
Wer darf eine Drohne fliegen?
Für einen Drohnenflug muss man in Deutschland mindestens 16 Jahre alt sein. Jugendliche und Kinder können einen Drohnenflug steuern. Allerdings nur, wenn sie gemäß der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG als Spielzeug gelten. Sie können aber auch eine „echte“ Drohne fliegen, wenn ein Erwachsener sie begleitet. Dieser muss aber alle Voraussetzungen für einen Drohnenflug erfüllt. Dann ist diese Person auch für das Fliegen zuständig. Außerdem müssen alle Drohnenpiloten einen Drohnenführerschein nachweisen. Der kleine Drohnenführerschein erhält man nach erfolgreichem Abschluss des Online-Trainings und der Prüfung. Er genügt für alle gängigen Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen und man entfernt von Menschen oder Gebäuden fliegen lassen möchte. Er ist auch Voraussetzung für den großen EU-Drohnenführerschein. Damit können Piloten auch näher an Menschen (30 Meter) und innerhalb von 150 Metern von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten heranfliegen. Beide Zertifikate sind 5 Jahre gültig, danach muss man sie erneuern.
Drohnenpiloten sollten sich unbedingt informieren, welche Nachweise sie benötigen.
Was benötigt man noch für einen Drohnenflug?
Es besteht keine Registrierungspflicht für Drohnen. Aber die EU-Vorschriften verlangen von einem Piloten eine Registrierung, egal wie viele Drohnen er fliegen möchte. In Deutschland kann dies online auf der Seite des Luftfahrtbundesamtes (LBA) erfolgen. Nach der Registrierung erhält der Pilot einen sogenannte „elektronische UAS-Betreiber-ID (eID)“. Diese ist in Form eines Aufklebers auf der Drohne anzubringen. Wenn sie herunterfällt oder außer Sichtweite ist, kann die eID helfen, um den Besitzer zu finden. Eine Ausnahme sind Drohnen von weniger als 250 Gramm und ohne Sensoren (wie Kameras oder Mikrofone). Gleiches gilt für Drohnen nach der EU-Spielzeugrichtlinie. Außerdem sind Drohnen Luftfahrzeuge und jeder Pilot muss eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen. Ein Drohnenflug ohne Haftpflichtversicherung ist eine Ordnungswidrigkeit. TOPseven aus Germany hat ein innovatives Verfahren zur berührungslosen Blitzschutzmessung von Windenergieanlagen mit Drohnen entwickelt. TOPseven aus Germany ist ein Software- und Technologieanbieter. Seine Schwerpunkte sind Drohnentechnologie, Cloud Computing und künstliche Intelligenz.
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