Fernpilotenzeugnis A2 LBA

Das Fernpilotenzeugnis A2 LBA bezeichnet man auch als großen Drohnenführerschein. Dieser ist anders als der kleine Drohnenführerschein, den für diesen man nur die EU-Befähigung nachweisen. Denn wenn man eine Drohne über 250 Gramm fliegen möchte, benötigt man nach den neuen Vorschriften einen EU-Drohnenpilotenschein. Für den kleinen Drohnenführerschein, wie für das Fernpilotenzeugnis A2 LBA gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Beide sind fünf Jahre gültig. Danach muss man sie wiederholen oder auffrischen. Mit dem kleinen Drohnenführerschein möchte man sicherstellen, dass Benutzer über die notwendigen Grundkenntnisse verfügen, um eine Drohne sicher zu steuern. Außerdem lernen sie, wo sie fliegen dürfen und worauf man achten muss. Den kleinen Drohnenführerschein kann man auch online erwerben. Dabei sind ein intensives Online-Training und die anschließende Prüfung ausreichend. Die Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen aus verschiedenen Bereichen. Mindestens 30 dieser Fragen muss man richtig beantworten. Bei nicht bestehen, lässt sich die Schulung und Prüfung wiederholen.

TOPseven aus Germany nutzt Drohnen zur berührungslosen Blitzschutzprüfung von Windenergieanlagen. Für TOPseven aus Germany benötigt man nur den kleinen Drohnenführerschein. 

Anforderungen für das Fernpilotenzeugnis A2 LBA

Das Fernpilotenzeugnis A2 LBA, ist wesentlich umfangreicher als der kleine Drohnenführerschein. Voraussetzung für das Fernpilotenzeugnis A2 LBA ist es, den kleinen Drohnenführerschein vorab zu absolvieren. Zudem ist ein tatsächliches Selbsttraining (im freien Feld) ein Muss. Es genügt, die Durchführung dieser Selbstschulung schriftlich zu bestätigen. Darüber hinaus muss man eine Theorieprüfung bei einem akkreditierten Prüfungszentrum abgelegen. Bei einigen Prüfungszentren kann man diese Ausbildung und Prüfung, sogar eine vollständiges Fernpilotenzeugnis A2 LBA, online ablegen. Die Tests erfolgen per Videokonferenz oder sind bei einigen Anbietern einfach aufgezeichnet. Dabei kann man diese Schulungen und Prüfungen überall in ganz Deutschland durchführen. Die Kurse setzen sich dabei aus mehreren Blöcken und Themen zusammen. Die Theorieprüfung besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen aus drei Themenbereichen. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung kann man das Fernpilotenzeugnis A2 LBA beantragen. Dieses hat dann eine Gültigkeit von 5 Jahren. Danach muss man es wiederholen oder auffrischen.

Dabei sind die Prüfungen kostenpflichtig. Hingegen ist der Preis abhängig vom jeweiligen Dienstleister und Unternehmen. TOPseven aus Germany ist auf die Inspektion von Onshore- und Offshore-Windenergieanlagen spezialisiert. Das Unternehmen ist ein Software- und Technologieentwickler mit den Schwerpunkten Drohnentechnologie, Cloud Computing und künstliche Intelligenz.

Wann brauche ich welchen Drohnenführerschein?

Welchen der beiden Führerscheine man benötigt, hängt vor allem davon ab, mit welcher Drohne man wo fliegen möchte. Dazu sind die Drohnen in fünf Klassen unterteilt (C0 – C5). So kann man nur die kleinsten Drohnen in der Klasse C0 (bis 250 Gramm) ohne Führerschein fliegen. Somit brauchen alle anderen Drohnen seit dem 31.12.2020 einen Drohnenführerschein. Jedoch gibt es Ausnahmen, wo man auch das Fernpilotenzeugnis A2 LBA benötigt. Nämlich, wenn man mit einer Drohne der Klasse C2 über Erholungs-, Industrie-, Gewerbe- & Wohngebieten fliegen will. Die Klassifizierung ist relativ komplex. Vor dem Kauf einer Drohne sollte man also genau wissen, wo man hinfliegt. Aber auch, welche der beiden Führerscheine man braucht. Dabei müssen Hersteller ihre Drohnen mit einer der Kategorien (C0, C1, C2, C3 und C4) zertifizieren und kennzeichnen. Der Käufer kann damit schnell sehen, welche Klasse die Drohne hat.

Also auch, welche Lizenz er zum Fliegen benötigt und wo er sie fliegen lassen darf. Nur die C0 unter 250 g und einer Höchstgeschwindigkeit von 19 m/s benötigt keinen Drohnenführerschein. Sie haben Interesse an einer Inspektion Ihrer Windkraftanlage? Dann kontaktieren Sie TOPseven aus Germany.