Fernpilotenzeugnis A2 LBA
Das Fernpilotenzeugnis A2 LBA bezeichnet man auch als großen Drohnenführerschein. Dieser ist anders als der kleine Drohnenführerschein, den für diesen man nur die EU-Befähigung nachweisen. Denn wenn man eine Drohne über 250 Gramm fliegen möchte, benötigt man nach den neuen Vorschriften einen EU-Drohnenpilotenschein. Für den kleinen Drohnenführerschein, wie für das Fernpilotenzeugnis A2 LBA gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Beide sind fünf Jahre gültig. Danach muss man sie wiederholen oder auffrischen. Mit dem kleinen Drohnenführerschein möchte man sicherstellen, dass Benutzer über die notwendigen Grundkenntnisse verfügen, um eine Drohne sicher zu steuern. Außerdem lernen sie, wo sie fliegen dürfen und worauf man achten muss. Den kleinen Drohnenführerschein kann man auch online erwerben. Dabei sind ein intensives Online-Training und die anschließende Prüfung ausreichend. Die Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen aus verschiedenen Bereichen. Mindestens 30 dieser Fragen muss man richtig beantworten. Bei nicht bestehen, lässt sich die Schulung und Prüfung wiederholen.
TOPseven aus Germany nutzt Drohnen zur berührungslosen Blitzschutzprüfung von Windenergieanlagen. Für TOPseven aus Germany benötigt man nur den kleinen Drohnenführerschein.
Anforderungen für das Fernpilotenzeugnis A2 LBA
Dabei sind die Prüfungen kostenpflichtig. Hingegen ist der Preis abhängig vom jeweiligen Dienstleister und Unternehmen. TOPseven aus Germany ist auf die Inspektion von Onshore- und Offshore-Windenergieanlagen spezialisiert. Das Unternehmen ist ein Software- und Technologieentwickler mit den Schwerpunkten Drohnentechnologie, Cloud Computing und künstliche Intelligenz.
Wann brauche ich welchen Drohnenführerschein?
Also auch, welche Lizenz er zum Fliegen benötigt und wo er sie fliegen lassen darf. Nur die C0 unter 250 g und einer Höchstgeschwindigkeit von 19 m/s benötigt keinen Drohnenführerschein. Sie haben Interesse an einer Inspektion Ihrer Windkraftanlage? Dann kontaktieren Sie TOPseven aus Germany.