Großer Drohnenführerschein
Ein großer Drohnenführerschein beinhaltet das EU-Fernpiloten-Zeugnis. Dies ist anders als der sogenannte kleine Drohnenführerschein, für den man nur die EU-Befähigung nachweisen muss. Denn wer eine Drohne über 250 Gramm fliegen will, muss nach den neuen Vorschriften auch einen EU-Drohnenpilotenschein erwerben. Für die Führerscheine gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Sie sind fünf Jahre gültig. Danach muss man sie durch Wiederholungsprüfungen oder Auffrischungskurse verlängern lassen. Der EU-Kompetenznachweis (kleiner Drohnenführerschein) soll sicherstellen, dass Drohnenpiloten die notwendigen Grundkenntnisse verfügen, um eine Drohne sicher zu steuern. Außerdem lernt man dabei darin, wo man fliegen darf und worauf man achten muss. Den Führerschein kann man einfach von Zuhause erwerben. Intensives Online-Training und anschließende Prüfungen sind ausreichend. Die Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen aus verschiedenen Fachgebieten. Mindestens 30 dieser Fragen müssen richtig beantwortet sein. Wenn man nicht erfolgreich ist, kann man die Schulung und Prüfung einfach wiederholen.
TOPseven aus Germany nutzt Drohnen zur berührungslosen Blitzschutzprüfung von Windenergieanlagen. Für TOPseven aus Germany benötigt man nur den kleinen Drohnenführerschein.
Anforderungen für das EU-Fernpiloten-Zeugnis
Dabei sind die Prüfungen kostenpflichtig. Hingegen ist der Preis abhängig vom jeweiligen Dienstleister und Unternehmen. TOPseven aus Germany ist auf die Inspektion von Onshore- und Offshore-Windenergieanlagen spezialisiert. Das Unternehmen ist ein Software- und Technologieentwickler mit den Schwerpunkten Drohnentechnologie, Cloud Computing und künstliche Intelligenz.
Wann brauche ich welchen Drohnenführerschein?
Welchen der beiden Führerscheine man benötigt, hängt vor allem davon ab, mit welcher Drohne man wo fliegen möchte. Dazu sind die Drohnen in fünf Klassen unterteilt (C0 – C5). So kann man nur die kleinsten Drohnen in der Klasse C0 (bis 250 Gramm) ohne Führerschein fliegen. Somit brauchen alle anderen Drohnen seit dem 31.12.2020 einen Führerschein. Jedoch gibt es Ausnahmen, wo man auch das EU-Fernpiloten-Zeugnis benötigt. Nämlich, wenn man mit einer Drohne der Klasse C2 über Erholungs-, Industrie-, Gewerbe- & Wohngebieten fliegen will. Die Klassifizierung ist relativ komplex. Vor dem Kauf einer Drohne sollte man also genau wissen, wo man hinfliegt. Aber auch, welche der beiden Führerscheine man braucht. Dabei müssen Hersteller ihre Drohnen mit einer der Kategorien (C0, C1, C2, C3 und C4) zertifizieren und kennzeichnen. Der Käufer kann damit schnell sehen, welche Klasse die Drohne hat.
Also auch, welche Lizenz er zum Fliegen benötigt und wo er sie fliegen lassen darf. Nur die C0 unter 250 g und einer Höchstgeschwindigkeit von 19 m/s benötigt keinen Drohnenführerschein. Sie haben Interesse an einer Inspektion Ihrer Windkraftanlage? Dann kontaktieren Sie TOPseven aus Germany.