Instandhaltungskosten
Ist eine Windenergieanlage einmal installiert und produziert die verlangte Leistung, fallen dann Instandhaltungskosten an. Denn die Technik muss man regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüfen und warten. Dabei dient die Instandhaltung und Wartung nicht nur der optimalen Energiegewinnung, sondern vor allem auch der Sicherheit. Sonst können beispielsweise lose Teile für Menschen eine Gefahr darstellen oder auch sich lösen und in die Umwelt gelangen. Solche Szenarien möchte man weitestgehend vermeiden. Dabei rechnet man für die Instandhaltungskosten meistens mit ca. 3 % der ursprünglichen Investition pro Jahr. Somit können die Instandhaltungskosten bei einem großen, millonenteuren Windrad, pro Jahr bei bis zu 30 000 Euro liegen. Typischerweise geht man bei den Instandhaltungskosten von einem Wartungsintervall von zwei Jahren aus. Jedoch an besonders gefährlichen Orten, wie Windparks auf hoher See, sind kürzere Intervalle erforderlich. Dies können dann manchmal nur sechs Monate lang sein.
Denn in diesen Bereichen ist darauf zu achten, dass weder die Schifffahrt noch die Umwelt gefährdet ist. Zudem bergen auch die Schmierstoffe Risiken, die man zur Schmierung der Laufflächen von Windkraftanlagen benötigt. Dieses Öl darf nicht ins Grundwasser gelangen, weder auf See noch an Land.
Was beinhalten die Instandhaltungskosten?
Die Instandhaltungskosten einer neuen Windenergieanlage beinhaltet in der Praxis meistens die Fernüberwachung und Datenerfassung zur Standortgüte FGW TR 10. Gleichzeitig beinhaltet sie aber auch die Inspektion. Damit inbegriffen Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes. Aber auch die Ableitung der notwendigen Konsequenzen ist damit enthalten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Wartung, sowie Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats. Ebenfalls ein weiterer Bestandteil der Instandhaltungskosten sind Prüfungen nach gesetzlichen oder arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften. Zugehörig ist auch die Instandsetzung, sowie Maßnahmen zum Zurücksetzen in den funktionsfähigen Zustand. Ein letzter Punkt ist die Verfügbarkeit. Sie ist die monetäre Absicherung der Betriebsfähigkeit durch eine Ertragsausfallentschädigung (Verfügbarkeitsgarantien). Die meisten Instandhaltungskonzepte decken diese Aufgaben in unterschiedlichem Umfang ab. Kernpunkte bei der Umsetzung und Gewährleistung einer Hochverfügbarkeit sind insbesondere die Bereitstellung von Know-how, Manpower und Material. Aber auch Großkomponenten, Transport und Kranverfügbarkeit. Kunden sind dafür bereit, Instandhaltungskosten zu zahlen und genießen den Schutz ihrer Investitionsgüter.
Kann man auch auf Leistungen verzichten?
Nein, denn die regelmäßige Inspektion und Wartung ist eine Vorgabe der Betriebsgenehmigung (BImSchG) und Typenprüfung der Windenergieanlage. Zusätzlich haben die Maßnahmenintervalle auch einen Einfluss auf die Häufigkeit der gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfung. Ohne einen Wartungsvertrag, der diese Leistungen beinhaltet, ist ein Betrieb nicht möglich. Daher müssen Wartungsverträge neben der Fernüberwachung auch Inspektions- und Wartungsvorgaben gemäß den Wartungsvorgaben des Herstellers beinhalten. Bei Pannen oder Bauteilversagen muss der Betreiber ggf. einen gesonderten Reparaturauftrag erteilen. Dabei muss er bei den Angeboten auch auf die Verfügbarkeit und den Transport von Bauteilen und Kranen achten. Das Risiko längerer oder häufiger Ausfälle trägt, vorbehaltlich der Versicherbarkeitsbeschränkungen, ebenfalls der Betreiber. Sie möchten Ihr System vor Folgeschäden schützen? Dann kontaktieren Sie TOPseven aus Germany. Denn TOPseven aus Germany prüft durch eine Drohne den Blitzschutz der Anlage kontaktlos. Für Informationen steht Ihnen TOPseven aus Germany gern zur Verfügung.
TOPseven aus Germany ist ein Software- und Technologieanbieter, dessen Schwerpunkte in Drohnentechnologie, Cloud Computing und künstlicher Intelligenz liegen.