Unbemannte Luftfahrzeuge

Unbemannte Luftfahrzeuge, kurz UAS und deren Nutzung nehmen stetig zu. Denn die vielfältigen Aufgaben, die früher durch Luftfahrzeuge mit Piloten an Bord erfolgten, können heute durch unbemannte Luftfahrzeuge erfolgen. Die Bezeichnung „Unbemannte Luftfahrzeuge“ bezieht sich hierbei als Sammelbegriff für eine Vielzahl anderer Begrifflichkeiten. Dazu gehören beispielsweise Begriffe wie Modellflug, UAV, RPAS oder Drohne. Er umfasst, aber auch unterschiedliche Luftfahrzeugtypen wie Flugzeuge, Helikopter, Senkrechtstarter, Luftschiffe, Ballone oder Multirotoren. Betrachtet man nicht nur die Ausrüstung, sondern das Gesamtsystem, dann kommt man auf UAS. Mittlerweile hat sich der Begriff UAS etabliert und man verwendet ihn auch in der Rechtssprache. Die Firma TOPseven aus Germany setzt auf Drohnen für die Inspektion von Windenergieanlagen. Dank der KI-fähigen Software können drohnenbasierte Inspektionen von Windenergieanlagen ohne professionelle Piloten erfolgen. Die berührungslosen Blitzschutzmessungen machen das Produkt von TOPseven aus Germany einzigartig. Sie haben Fragen dazu? Dann melden Sie sich gern.

Unbemannte Luftfahrzeuge dürfen nicht überall fliegen

In Rundfunk und Medien sowie in der Freizeit ist statt UAS umgangssprachlich oft der Begriff Drohne in Verwendung. Auch wenn man Drohnen frei erwerben kann, benötigt man dafür eine Lizenz. Beziehungsweise können sie ohne offizielle Lizenz nur in einem engen Bereich operieren. Grund dafür sind die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten, die schnell zu Schäden wie Sichtschutz, Naturschutz, Sicherheit oder Lärmschutz führen können. Andere können sich dadurch gestört fühlen und ein möglicher Sturz erhöht die Gefahr für Mensch und Tier. Aber auch bemannte Flugzeuge können durch unbemannte Luftfahrzeuge gefährdet sein, was im schlimmsten Fall tödlichen Folgen haben kann. Aufgrund solcher Gefahren haben der europäische und nationale Gesetzgeber Regelungen erlassen. Diese zielen darauf ab, Drittrisiken zu minimieren. Aber auch eine sichere und vor allem faire Integration von Drohnen zu gewährleisten. Der illegale Betrieb von Drohnen kann zu Bußgeldern und sogar zu strafrechtlicher Verfolgung führen.

Für den Betrieb in geschlossenen Räumen, Hallen oder Käfigen benötigt man keine luftfahrtrechtliche Genehmigung. Man muss aber sicherstellen, dass unbemannte Luftfahrzeuge nicht in den Luftraum entweichen können. Die Regeln gelten seit dem 31.12.2020 europaweit. Die Regelungen für unbemannte Luftfahrzeuge finden sich in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Es gibt verschiedene Einsatzklassen, in denen unterschiedliche Anforderungen an die Drohne und den Bediener gestellt sind.

Anforderungen an Drohnen

Die technischen Anforderungen an Drohnen und die Zuordnung in die verschiedenen Kategorien finden sich in der Verordnung (EU) 2019/945. Die Europäische Unternehmensregulierung folgt, wie zuvor die nationale Gesetzgebung, einem risikobasierten Konzept. Das bedeutet höhere Anforderungen an Drohnen und Langstreckenpiloten, da die Risiken zunehmen. Der risikobasierte Ansatz ist differenzierter als bisher und umfasst drei unterschiedliche Betriebskategorien. Es gibt die offene Kategorie, spezielle Kategorie und genehmigungspflichtige Kategorie. Insbesondere die Kategorien offene und spezielle stehen derzeit im Fokus. Denn in diesen erfolgt der Großteil des Flugbetriebs. Die Reglemente für die zulassungspflichtigen Kategorien finden sich derzeitig noch in Ausarbeitung. TOPseven aus Germany, ist ein Software- und Technologie-Anbieter, welcher auf die Energiebranche spezialisiert ist. Sie ist ein Software- und Technologieentwickler mit den Schwerpunkten Drohnentechnologie, Cloud Computing und künstliche Intelligenz. Die Firma TOPseven aus Germany nutzt unbemannte Luftfahrzeuge zur Inspektion von Windenergieanlagen. Bei Interesse nehmen Sie gern Kontakt auf und vereinbaren einen Demoflug.