TOPseven Remote Controller

EU-Kompetenznachweis für Drohnen ist Pflicht – auf was Sie jetzt achten müssen

Das Thema Drohnenführerschein ist vor allem seit Bekanntmachung der neuen EU-Drohnenverordnung wieder brandaktuell. Dieser wird, unter bestimmten Voraussetzungen, zum Fliegen einer Drohne benötigt. Je nachdem welches Gewicht eine Drohne hat, wird ein sogenannter Kompetenznachweis benötigt – unabhängig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich eingesetzt wird.

Am häufigsten wird der reguläre EU-Kompetenznachweis, also der „kleine Drohnenführerschein“, notwendig sein. Mit in Kraft treten der neuen EU-Drohnenverordnung ab dem 1.1.21 wird dieser, wenn die Drohne mehr als 250g wiegt, benötigt.

Allerdings gelten, je nach Drohne, Übergangsregeln bis zum 1.1.23:

  • Drohnen über 250g und unter 500g benötigen keinen Drohnenführerschein
  • Für Drohnen über 500g und unter 2kg wird der große EU-Drohnenführerschein benötigt, wenn näher am Menschen geflogen wird (Kategorie Open A2), ein kleiner Drohnenführerschein reicht aus, wenn nur in der Kategorie Open A3 geflogen wird

Details dazu gibt es hier: EU-Drohnenverordnung

Es wird also grundlegend zwischen zwei Arten von Drohnenführerscheinen unterschieden:

  • EU-Kompetenznachweis A1/A3: „kleiner Drohnenführerschein“
  • Fernpilotenzeugnis A2: „großer Drohnenführerschein“

Für den großen Drohnenführerschein ist übrigens der kleine Drohnenführerschein Voraussetzung. Mehr dazu weiter unten im Beitrag.

EU-Kompetenznachweis A1/A3 – „Kleiner Drohnenführerschein“

Der kleine Drohnenführerschein wird seit dem 31.12.2020 direkt vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) online durchgeführt: Drohnenführerschein LBA

Die reine Theorieprüfung, welche online durchgeführt wird, besteht aus 40 Multiple-Choice Fragen aus 9 Fachgebieten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 75% der Prüfungsfragen richtig beantwortet wurden. Nach Bestehen erhält der Prüfling einen „Nachweis über den Abschluss eines Online-Lehrgangs“ in elektronischer Form (PDF via E-Mail oder Download im Portal). Sollte die Mindestpunktzahl nicht erreicht werden, kann die Prüfung mehrmals bzw. beliebig oft wiederholt werden.

Deutscher Kenntnisnachweis vorhanden – was nun? 

Was passiert nun mit dem deutschen Kenntnisnachweis? Kann dieser in einen EU-Kompetenznachweis A1/A3 umgewandelt werden?

Die Antwort ist: ja. Ein nach §21a LuftVO bei einer anerkannten Stelle erworbener deutscher Kenntnisnachweis kann bis zum 31.12.21 beim LBA ohne erneute Prüfung in einen kleinen Drohnenführerschein umgewandelt werden. Die ursprüngliche Gültigkeitsdauer von 5 Jahren bleibt dabei unverändert bestehen. Hierbei stellt sich nur noch die Frage nach den Kosten. Gegebenenfalls könnte es nämlich teurer sein, einen bestehenden deutschen Kenntnisnachweis umschreiben zu lassen, als die neue Online-Prüfung durchzuführen.

Alle häufig gestellten Fragen zum EU-Kompetenznachweis gibt es auf der Website des LBA: FAQs kleiner Drohennführerschein

Piloten-Lizenz oder Einweisung durch Modellsportverein

Nach dem alten deutschen Recht konnte ein Drohnenführerschein auch durch die Einweisung über einen Luft- oder Modellsportverband erlangt werden (§21a, Abs.4, Nr. 3 LuftVO). Diese Art des Drohnenführerscheins lässt sich nicht in einen EU-Kompetenznachweis umwandeln. Die Prüfung für den kleinen Drohnenführerschein muss regulär durchgeführt werden.

Auch Personen mit einer aktiven Pilotenlizenz benötigen ab dem 1.1.21 einen Drohnenführerschein, denn diese ist nach EU-Recht nicht mehr ausreichend.

Großer EU-Drohnenführerschein

Das Fernpilotenzeugnis A2 ist eine Ergänzung zum EU-Kompetenznachweis A1/A3 und wird darum als „großer Drohnenführerschein“ bezeichnet. Das Fernpilotenzeugnis wird benötigt, wenn in der Kategorie Open A2 geflogen wird und die Drohne der Klasse C2 angehört. Eine Übersicht dazu gibt es hier: EU-Drohnenverordnung

Anders als beim kleinen Drohnenführerschein besteht die Fernpilotenprüfung aus Theorie und Praxis. Zunächst muss ein praktisches Selbststudium bei einer vom LBA ernannten Prüfstelle durchgeführt werden. Hier gibt es eine Übersicht der anerkannten Prüfstellen. Anschließend kann die theoretische Prüfung direkt beim LBA online durchgeführt werden: Fernpilotenzeugnis A2 LBA. Der Prüfungsumfang ist mit 30 Fragen aus 3 Fachgebieten etwas geringer als der des kleinen Drohnenführerscheins. Auch hier gilt: wenn 75% der Fragen richtig beantwortet werden, ist die Prüfung bestanden.

Immer zu beachten ist, dass alle Drohnen, gleich welcher Größe zudem eine Haftpflichtversicherung benötigen. Alle Informationen dazu haben wir hier zusammengefasst: Drohnenversicherung.

Fazit

Ein Drohnenführerschein wird in den meisten Fällen benötigt. Die Vorschriften dazu sind mit der neuen EU-Drohnenverordnung eindeutig geregelt und gelten für die gesamte Europäische Union.