
Drohnenführerschein
Mit in Kraft treten der neuen EU-Drohnenverordnung seit dem 1.1.21 wird der sogenannte “kleine Drohnenführerschein” benötigt, wenn die Drohne mehr als 250g wiegt – unabhängig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich eingesetzt wird. Dadurch wird der Deutsche Kenntnisnachweis ersetzt.